Mittagessen

„MensaMax“ - Mit einem „Klick“ zu Ihrer Essensbestellung

Die Gemeinde Hartheim am Rhein bietet für alle Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen zu bestellen und in der Mittagspause in der Schulmensa einzunehmen. Hierfür ist die Gemeinde eine Kooperation mit der Bestellplattform „MensaMax“ eingegangen.

MensaMax ist ein webbasiertes Abrechnungssystem. Sie können sich von zu Hause bequem über Ihren PC, Ihr Tablet oder Ihr Smartphone einloggen und haben eine schnelle und deutliche Übersicht über den Speiseplan, die von Ihnen bestellten Menüs, und auch über Ihr Guthaben. Dieses wird zur Bezahlung der bestellten Essen eingesetzt und kann per Überweisung aufgeladen werden.

 


 

Wie kann ich mich in MensaMax anmelden?

Um auf die Internetseite von MensaMax zu gelangen, geben Sie folgende Adresse ein: https://mensaland.de

Beantragen Sie dort ein neues Kundenkonto. Die hierfür notwendigen Daten lauten:

Das Projekt lautet:FR367
Die Einrichtung lautet: GSA
Der Freischaltcode lautet: 2629

Füllen Sie bitte die notwendigen Felder aus, die Pflichtfelder sind dabei farbig hinterlegt.

Wenn Sie den Vorgang erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren erforderlichen Zugangsdaten. Geben Sie deshalb unbedingt Ihre E-Mailadresse und nicht eine eventuelle E-Mailadresse Ihres Kindes an. Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten, können Sie sich jederzeit selbst auch ein neues Passwort zusenden lassen.

 


 

Essensbestellung und Abbestellung

Es werden regelmäßig zwei unterschiedliche Tagesessen (eines davon ist vegetarisch) für je 3,80 Euro angeboten.

Sie können Ihre Essensbestellungen schon einige Zeit im Voraus tätigen, müssen aber spätestens die Bestellung am Vortag bis um 22:00 Uhr vorgenommen haben. Essensabbestellungen (Stornierungen) können Sie noch am Essenstag bis um 08:00 Uhr durchführen. Später eingehende An‑ und Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgemeldete Essen auch dann bezahlt werden müssen, wenn Ihr Kind nicht am Essen teilgenommen hat.

 


 

Essensausgabe

Für die Essensausgabe werden RFID-Chips zur Legitimation genutzt. Über den Chip wird an der Essensausgabe ausgelesen, welches Kind vor einem steht sowie ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss Ihr Kind den Chip zur Essensausgabe immer dabei haben. Wenn der Chip einmal vergessen wird, muss deshalb aber nicht gehungert werden. An der Essensausgabe kann ausnahmsweise auch manuell recherchiert werden, welches Essen bestellt wurde. Um aber die Essensausgabe zu beschleunigen und längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir, den Chip immer mitzubringen.

Der erste Chip ist kostenfrei. Nach Beendigung der Schulzeit oder wenn ihrerseits kein Interesse mehr an der Essensteilnahme besteht, wird dieser wieder zurückgegeben. Bei Verlust erhalten Sie einen Ersatzchip gegen ein Pfand von 5 Euro. Für die Chipsausgabe wenden sie sich bitte an Frau Heumos oder Herr Klöckner von der Kern- und Lernzeitbetreuung.

 


 

Wie zahle ich das Essen?

Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Es gilt: Ohne Guthaben kein Essen.

Nachstehend finden Sie unsere Kontoverbindung. Bitte verwenden Sie dieses Konto nicht für andere Zwecke, sondern ausschließlich für die Mittagsversorgung:

Empfänger:Gemeinde Hartheim, MensaMax
IBAN:DE19 6805 2328 0001 2092 95

Bitte beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck Ihren Login-Namen verwenden, der Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird, da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert.

Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand unter den Schwellenwert von 15 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das vorgenannte Konto überweisen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe auch verändern.

Natürlich informiert Sie MensaMax über einen niedrigen Kontostand auch per E-Mail.

Da jedes Kind seinen eigenen Verwendungszweck hat müssen Sie bei mehreren Kindern auch mehrere Überweisungen tätigen.

 


 

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bedürftige Kinder bei der Wahrnehmung des Mittagessens unterstützt. Die Antragsvordrucke erhalten Sie beim Jobcenter bzw. auf dem Rathaus.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme um eine Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.

Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid vorgelegt hat, kann nach dem BuT und damit vergünstigt abgerechnet werden.

 


 

Ansprechpartner

Falls Sie Fragen haben oder ein RFID-Chip verloren wurde, wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Heumos oder Herr Klöckner von der Kern- und Lernzeitbetreuung. Sie erreichen sie täglich von Montag bis Freitag telefonisch unter 07633/9105-64 (Sollten Sie niemanden erreichen, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und wir melden uns bei Ihnen) oder per Mail schuelerbetreuung@hartheim.de. Gerne steht Ihnen unser Personal für Ihre Fragen, Wünsche oder Anregungen zur Verfügung.

Ansprechpartner

Emanuel Klöckner
Jugendreferent und Leitung Kernzeitbetreuung / Lern- und Spielgruppe

Am Mühlebach 16
79258 Hartheim am Rhein

Tel: 07633/150081

Mail: jugendbuero@jugend-hartheim.de

Regina Heumos

Schulstr. 9
79258 Hartheim am Rhein

Tel: 07633/9105-64

Mail: schuelerbetreuung@hartheim.de